1.2. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Missbrauch von Ausweisen und Schildern durch Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, angeblich begangen am 2. August 2017 in Bern; 2. A.________ schuldig erklärt wurde der groben Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeachten eines Lichtsignals, fahrlässig begangen am 22. September 2016 in Bern.