25. Für die Verfügungen (Eröffnungsformel) wird auf das Dispositiv verwiesen. 42 IX. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 9. August 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde 1.1. von der Anschuldigung der versuchten Nötigung, evtl. Drohung, angeblich mehrfach begangen ca. anfangs Juni 2016 in Bern, E.________ und evtl. anderswo, z.N. C.________;