41 24.2 Amtliche Entschädigung von Rechtsanwältin D.________ Für das erstinstanzliche Verfahren (inkl. Untersuchung) machte Rechtsanwältin D.________ mit Honorarnote vom 9. August 2018 einen Zeitaufwand von 39 Stunden geltend (pag. 401 ff.). Die von Rechtsanwältin D.________ für das erstinstanzliche Verfahren geltend gemachte Entschädigung wurde mit separatem Beschluss vom 25. März 2021 festgelegt (pag.