38 Retraumatisierung geführt. Sie sei depressiv geworden, zeitweise suizidal und habe Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung gezeigt. Weiter sei die unbestrittenermassen bereits vorbestehende psychische Belastung deutlich erhöht worden. Die Straf- und Zivilklägerin sei längere Zeit nicht arbeitsfähig gewesen und habe sich im Jahr 2016 zwei Wochen in eine Klinik begeben. Sie habe weiter körperliche und emotionale Symptome und die Übergriffe hätten auch kognitive Folgen gehabt.