Auch die Kammer erachtet unter diesen Umständen eine Erhöhung auf CHF 800.00 für eine Übertretung als angemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips kann für die beiden weiteren zu beurteilenden Übergriffe eine Busse von CHF 700.00 ausgesprochen werden, so dass im Sinne einer Gesamtwürdigung eine Busse von total CHF 1‘500.00 als dem Verschulden angemessen erachtet wird. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. VI. Zivilpunkt