Vorliegend ist von einer höheren Intensität und mehrmaligen sowie zeitlich versetzten Übergriffen auszugehen (Küsse auf den Mund, mit der Hand der Straf- und Zivilklägerin über der Hose über seinen Genitalbereich streichen, seine Hand zwischen die Beine der Strafund Zivilklägerin an ihren Genitalbereich pressen). Erschwerend kommt hinzu, dass es sich beim Beschuldigten um den Vorgesetzten der Straf- und Zivilklägerin handelte und dieser sich trotz Kenntnis ihrer Vergangenheit über den von ihr geäusserten Willen hinwegsetzte. Auch die Kammer erachtet unter diesen Umständen eine Erhöhung auf CHF 800.00 für eine Übertretung als angemessen.