Auch seine finanzielle Situation ist aufgrund seiner derzeitigen Arbeitslosigkeit, der erheblichen Schulden und Verlustscheine als ungünstig zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände besteht beim Beschuldigten eine ungünstige Prognose. Damit ist die vorliegend ausgefällte Geldstrafe unbedingt auszufällen. 19.9 Konkrete Geldstrafe Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte für die sexuelle Nötigung und die Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Nichtbeachten eines Lichtsi-