Der Beschuldigte weist zahlreiche Vorstrafen auf. Gemäss Strafregisterauszug vom 21. Januar 2021 wurde er bereits fünf Mal rechtskräftig verurteilt. Bei sämtlichen Urteilen wurde eine bedingte bzw. unbedingte Geldstrafe ausgesprochen. So etwa mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. September 2016 eine (nicht unerhebliche) Geldstrafe von 264 Tagessätzen, bedingt vollziehbar (pag. 658). Dennoch delinquierte der Beschuldigte nur knapp eineinhalb Jahre nach diesem Urteil erneut, auch wenn nicht im einschlägigen Bereich.