Die Kammer bildet die vorliegende Zusatzstrafe demnach nur zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 16. Februar 2018. Für die grobe Verkehrsregelverletzung und Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern wurde der Beschuldigte am 16. Februar 2018 zu 30 Tagessätzen Geldstrafe à CHF 50.00 verurteilt (pag. 625 f.). Mit Verweis auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichts (vgl. Ziff. 18 hiervor) sind von den rechtskräftig auferlegten 30 Strafeinheiten 20 Strafeinheiten asperierend an die hypothetische Gesamtstrafe anzurechnen, so dass diese auf 195 Strafeinheiten zu erhöhen ist.