Es wäre ihm ohne Weiteres zumutbar gewesen, wenn auch vielleicht etwas nach dem Haltebalken, anzuhalten, womit der Unfall hätte verhindert werden können. Insgesamt ist in Bezug auf den Strafrahmen noch von einem leichten Tatverschulden auszugehen. Die Kammer geht gestützt auf die VBRS-Richtlinien von 12 Strafeinheiten aus. Ad Spezifische Täterkomponenten Unter Vorbehalt der allgemeinen Täterkomponenten (vgl. Ziff. 19.4 hiernach) ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte über mehrere einschlägige Vorstrafen verfügt, welche ihn offensichtlich nicht von einer weiteren Delinquenz gleicher Art abhalten konnten.