die allgemeinen Täterkomponenten sind vorliegend nach der Bestimmung der provisorischen Gesamtstrafe festzulegen. 19.3 Asperation Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Ad Tatkomponenten Die Vorinstanz verweist für die Strafzumessung auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS), welche für grobe Verkehrsregelverletzungen eine Strafe ab 12 Strafeinheiten vorsehen.