Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Straf- und Zivilklägerin zu diesem Zeitpunkt eine Angestellte des Beschuldigten war und sich darüber hinaus auch aufgrund der finanziellen Verhältnisse ihrer Familie in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis befand. Der ganze Vorfall setzte der Straf- und Zivilklägerin sowohl körperlich als auch psychisch enorm zu. Sie befindet sich noch immer in psychotherapeutischer Behandlung.