Die Straf- und Zivilklägerin wehrte sich verbal und letztlich auch körperlich, der Beschuldigte hielt sie jedoch immer wieder fest und nutzte seine körperliche Überlegenheit und die räumlich geschaffene Zwangslage aus. Die sexuellen Handlungen wiegen – mit Blick auf die ganze Bandbreite möglicher sexueller Handlungen – noch verhältnismässig leicht. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Straf- und Zivilklägerin zu diesem Zeitpunkt eine Angestellte des Beschuldigten war und sich darüber hinaus auch aufgrund der finanziellen Verhältnisse ihrer Familie in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis befand.