Einsatzstrafe für die sexuelle Nötigung Ad Tatkomponenten, objektive Tatschwere Der Beschuldigte nahm an der Straf- und Zivilklägerin sexuelle Handlungen vor. Er küsste sie auf den Mund, den Hals und das Dekolleté, berührte sie über den Kleidern an den Brüsten und griff ihr von oben in die Hose bzw. Unterhose an den Genitalbereich. Die Straf- und Zivilklägerin wehrte sich verbal und letztlich auch körperlich, der Beschuldigte hielt sie jedoch immer wieder fest und nutzte seine körperliche Überlegenheit und die räumlich geschaffene Zwangslage aus.