Im Lift nach unten hat der Beschuldigte ihre Hand gepackt und ist damit über der Hose über seinen Genitalbereich gefahren. Während einer Autofahrt hat der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin zwischen die Beine gefasst bzw. seine Hand über der Hose an ihren Genitalbereich gepresst. Schliesslich hat der Beschuldigte die Strafund Zivilklägerin an ihrem Arbeitsplatz auf den Mund geküsst.