29 15.2 Subsumtion Es liegt ein gültiger Strafantrag der Straf- und Zivilklägerin vor (pag. 9). Vorliegend sind drei Vorfälle zu beurteilen. Gemäss Beweisergebnis umfasste der Beschuldigte bei sich zu Hause das Gesicht der Straf- und Zivilklägerin, worauf sie seine Hände wegschlug und sagte, er solle nie mehr ihr Gesicht berühren. Anschliessend hat er die Straf- und Zivilklägerin zu sich herangezogen und auf den Mund geküsst. Im Lift nach unten hat der Beschuldigte ihre Hand gepackt und ist damit über der Hose über seinen Genitalbereich gefahren.