Konnexes lediglich eine sexuelle Nötigung vorgeworfen wird. Der Umstand, dass er dabei verschiedene Handlungen beging, ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Aufgrund der mehrfachen verbalen Äusserungen der Straf- und Zivilklägerin und letztlich auch der körperlichen Abwehr musste dem Beschuldigten bewusst sein, dass er gegen den Willen der Straf- und Zivilklägerin handelte. Dies nicht zuletzt aufgrund der bereits vorher stattgefundenen Übergriffe, denen sich die Straf- und Zivilklägerin ebenfalls widersetzte. Er wollte den sexuellen Kontakt mit der Strafund Zivilklägerin und setzte sich dabei über ihren geäusserten Willen hinweg.