Der Beschuldigte reagierte jedoch nicht und setzte sich damit über den Willen der Straf- und Zivilklägerin hinweg. Es gelang der Straf- und Zivilklägerin, sich aus den Fängen des Beschuldigten zu lösen. Dennoch ging der Beschuldigte weiter vor, hielt sie von hinten fest und griff ihr in die Hose bzw. Unterhose an den Genitalbereich. Gegen diesen Übergriff setzte sich die Straf- und Zivilklägerin nunmehr auch körperlich direkt zur Wehr, indem sie in die Hocke ging und mit ihrem Fuss gegen den Beschuldigten trat. Schlussendlich konnte sie das Büro verlassen.