Anschliessend hielt er sie fest und presste sie an sich. Er küsste sie zudem am Hals, am Dekolleté und berührte ihre Brüste über den Kleidern. Als sich die Straf- und Zivilklägerin losreissen und das Büro verlassen wollte, kam der Beschuldigte von hinten, umfasste sie mit seinen Armen, hielt sie mit einem Arm auf der Höhe der Taille fest und griff ihr mit der anderen Hand in ihre Hosen und Unterhosen, wobei er ihren Genitalbereich berührte. Die Straf- und Zivilklägerin setzte sich bei allen Handlungen verbal zur Wehr. Sie ging anschliessend in die Hocke und konnte sich so aus der Umklammerung lösen.