Nachdem die beiden die Wohnung verlassen hatten und im Lift nach unten fuhren, packte der Beschuldigte die Hand der Straf- und Zivilklägerin und fuhr damit über der Hose über seinen Genitalbereich. An einem anderen Tag ca. im April 2016 griff der Beschuldigte der Straf- und Zivilklägerin, welche ein Auto lenke, zwischen die Beine und presste seine Hand über ihren Hosen an ihren Genitalbereich. Auch ca. im April 2016 ging der Beschuldigte in den Büroräumlichkeiten auf die Straf- und Zivilklägerin zu und küsste sie auf den Mund. IV. Rechtliche Würdigung