Der Beschuldigte packte in seiner Wohnung das Gesicht der Straf- und Zivilklägerin, welche seine Hände wegschlug und ihm sagte, er solle nie mehr ihr Gesicht berühren. Anschliessend packte er sie am Hinterkopf, zog sie zu sich heran und küsste sie auf den Mund. Nachdem die beiden die Wohnung verlassen hatten und im Lift nach unten fuhren, packte der Beschuldigte die Hand der Straf- und Zivilklägerin und fuhr damit über der Hose über seinen Genitalbereich.