25 Hosen und Unterhosen an ihren Genitalbereich. Die Straf- und Zivilklägerin ging in die Hocke und konnte sich so aus der Umklammerung lösen. Sie trat mit ihrem Fuss nach hinten und traf das Knie des Beschuldigten. Weiter erachtet die Kammer auch die übrigen Übergriffe ca. im April 2016 als erstellt: Der Beschuldigte packte in seiner Wohnung das Gesicht der Straf- und Zivilklägerin, welche seine Hände wegschlug und ihm sagte, er solle nie mehr ihr Gesicht berühren.