Danach zog er sie erneut zu sich hin, hielt sie fest und presste sie an sich. Er küsste sie zudem am Hals sowie am Dekolleté und berührte ihre Brüste über den Kleidern. Zudem fragte der Beschuldigte, ob sie ihn spüre, womit er sein Glied meinte. Die Straf- und Zivilklägerin entgegnete mehrfach, er solle sie loslassen. Als sie sich losreissen und das Büro verlassen wollte, kam der Beschuldigte von hinten, umfasste sie mit den Armen, hielt sie auf Höhe der Taille fest und fasste ihr mit einem Arm von oben in ihre