Gesamtwürdigung und erstellter Sachverhalt Alles in allem ist festzuhalten, dass die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sehr glaubhaft sind und erlebnisbasiert wirken. Es gibt – entgegen der Auffassung der Verteidigung – keine generellen Erkenntnisse darüber, wie ein Opfer sich nach einem negativen Ereignis verhält. Vielmehr ist es gerichtsnotorisch, dass sich Opfer sehr unterschiedlich verhalten und sehr unterschiedlich mit dem Erlebten umgehen. In den Aussagen der Straf- und Zivilklägerin sind keine Auffälligkeiten auszumachen.