_ wurde einmal polizeilich einvernommen, wobei sich der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin bzw. ihre damalige Rechtsvertreterin für die entsprechende Einvernahme abgemeldet haben (pag. 99). N.________ schilderte im Rahmen dieser Einvernahme, dass sie schon den Eindruck gehabt habe, der Beschuldigte habe mehr als eine rein geschäftliche Beziehung mit der Straf- und Zivilklägerin gewollt (pag. 102, Z. 149 ff.). Sie habe es speziell gefunden, dass er sich so häufig bei der Straf- und Zivilklägerin gemeldet und ihr geschrieben habe.