Sie seien aber kein Liebespaar gewesen. Sie habe gesagt, dass sie ihn liebe und ihm helfen wolle allgemein (pag. 682, Z. 18 ff.). Es sei quasi wie eine Liebe, aber es sei keine Liebe. Sie hätten zusammen kommuniziert wie ein Liebespaar (pag. 684, Z. 3). Entsprechende Auszüge sind den vorliegenden Nachrichten zwar zu entnehmen, wobei aus diesen aber klar hervorgeht, dass der Beschuldigte vielmehr und vor allem in einer anderen Art und Weise kommunizierte als die Straf- und Zivilklägerin.