tal verändert. Sie habe geschworen, dass sie ihn kaputt machen wolle und er sie kennenlernen werde (pag. 681, Z. 25 ff.). Diese Anschuldigungen brachte der Beschuldigte nun erstmalig hervor. Er führte weiter aus, dass das Verhältnis sehr gut gewesen sei, bevor er sie entlassen habe (pag. 681, Z. 24 f.). Am Anfang habe er ihr auch vertraut, dass sie schauen könne, ob die Anderen ihre Arbeit gut machen würden, wenn er nicht im Büro sei (pag. 682, Z. 4 ff.). Diese Aussage scheint allerdings etwas merkwürdig, hat der Beschuldigte in früheren Einvernahme noch ausgesagt, die Straf- und Zivilklägerin habe fast nichts (pag. 52, Z. 293 ff.) und eigentlich nie etwas gut gemacht (pag.