Zudem ist auch den zahlreichen Chat-Nachrichten zu entnehmen, dass es sich nicht um ein «normales» Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverhältnis handelte. Der Beschuldigte sprach anlässlich seiner zweiten Einvernahme ferner von einer «unkontrollierten» Freundschaft bzw. mehr als einer normalen Freundschaft (pag. 61, Z. 111 f.), betonte aber nur kurze Zeit später, dass sexuell nie etwas zwischen ihnen gelaufen sei (pag. 61, Z. 120 f.). Dennoch gab er nun auf einmal an – nachdem er dies im Rahmen seiner ersten Einvernahme noch verneinte (pag. 49, Z. 172) – dass es zu «freundschaftlichen» Küssen auf den Mund gekommen sei (pag. 61, Z. 124 ff.).