Dass sie so etwas gesagt hat und er sie dann nur wenige Monate nach Stellenantritt auch tatsächlich entlässt, ist schon als Zufall zu taxieren; dass sie es ausgerechnet seiner Frau gesagt haben solle, die er aber nicht als Zeugin kommen lassen wollte, weil dies seine Ehe gefährde, wirkt konstruiert (pag. 57, Z. 545 f.). Unklar blieb im Rahmen seiner Erstbefragung auch die Beziehung zu der Straf- und Zivilklägerin. So will der Beschuldigte mit ihr in «überhaupt keiner» Beziehung gestanden haben. Er ergänzte aber sogleich, dass sie vor dem Vertrag eine sehr nahe Beziehung gehabt hätten bzw. wirklich enge Freunde gewesen seien (pag. 47, Z. 64 f.).