56, Z. 502 ff.). Hier stellt sich die Frage, wie er dazu kommt, überhaupt solche Sachen zu sagen, wenn sie – gemäss seinen eigenen vorherigen Aussagen – ja praktisch nichts gearbeitet haben solle. Auf Vorhalt eines Chatverlaufs (pag. 54, Z. 396 f.) gab der Beschuldigte an, die Straf- und Zivilklägerin lasse dies so aussehen, als wäre es eine Entschuldigung für eine sexuelle Belästigung. Warum nur habe er seine Nachrichten gelöscht, das sehe jetzt natürlich schon anders aus, als es wirklich gewesen sei (pag. 54, Z. 406 ff.). Als Folge zum Löschen meinte der Beschuldigte: «Sie war sehr clever» (pag. 54, Z. 408).