19 lich (pag. 53, Z. 359 f.). Er habe ihr einmal gesagt, sie sei nicht als Spionin in seinem Geschäft, sondern zum arbeiten (pag. 53, Z. 370 f.). Der Beschuldigte sprach auch davon, dass die Straf- und Zivilklägerin in ihrem Job fast nichts gemacht habe bzw. so wenig gearbeitet habe, er wisse gar nicht, wofür er sie bezahlt habe (pag. 52, Z. 293 ff.). An anderer Stelle meinte er demgegenüber, sie seien manchmal auch bis 24:00 Uhr im Büro gewesen (pag. 55, Z. 440) und er habe ihr manchmal gesagt, Gott habe sie geschickt, er habe eine solche Person im Betrieb gebraucht (pag. 56, Z. 502 ff.).