Hierbei handelt es sich um eine unbegründete Behauptung. Die dokumentierten blauen Flecken seiner Frau seien vielleicht wegen etwas hartem Sex, vielleicht wegen einer Auseinandersetzung, die er mit ihr wegen der Straf- und Zivilklägerin gehabt habe, er habe damals seine Frau etwas weggestossen, weil sie sehr nah zu ihm gekommen sei. Bezeichnend ist denn auch wieder der Sinn dieser Aussagen, wonach die Straf- und Zivilklägerin möglicherweise für die Notwendigkeit einer Konsultation beim Psychiater und der blauen Flecken seiner Frau verantwortlich sei.