Sie sei es auch gewesen, die seine Hand genommen und auf ihren oder seinen Oberschenkel gelegt oder ihre Hand auf seine gelegt bzw. seine Hand gehalten (pag. 50, Z. 207 ff.) und ihn immer «Schatz» genannt habe (pag. 54, Z. 385). Der Beschuldigte stellte die Straf- und Zivilklägerin auch in einem schlechten Licht dar. So führte er etwa aus, dass sie sehr betrunken gewesen sei und Gras geraucht habe (pag. 49 f., Z. 172 ff.). Sie und ihre Freundin hätten das Ganze inszeniert und sie seien mit schlechten Absichten in die Firma gekommen (pag. 48, Z. 114 ff.).