Zu den Aussagen des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde insgesamt drei Mal einvernommen. Auffällig ist insbesondere, dass er bereits bei der ersten Befragung zum totalen Gegenangriff überging. Sämtliche ihm zur Last gelegten Vorwürfe wurden von ihm ins Gegenteil gedreht. Die Straf- und Zivilklägerin sei ihm immer nahegekommen, sie habe seine Hand immer selber genommen (pag. 48, Z. 91 f.). Sie habe ihn küssen wollen, er habe dies aber nicht zugelassen (pag. 50, Z. 183 f.). Sie sei es auch gewesen, die seine Hand genommen und auf ihren oder seinen Oberschenkel gelegt oder ihre Hand auf seine gelegt bzw. seine Hand gehalten (pag.