Anlässlich der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden keine Einzelheiten mehr erfragt, sondern es ging eher um allgemeine Fragen. Die Straf- und Zivilklägerin bestätigte ihre bisher gemachten Aussagen und betonte auch bei der Vorinstanz, dass der Beschuldigte sie eingesperrt, ihr Herzschmerzen vorgespielt, sie immer angefasst und geküsst (pag. 387, Z. 5 ff.) sowie sich immer wieder entschuldigt habe (pag. 386 f., Z. 17 ff., Z. 36 ff.). Im Rahmen der Berufungsverhandlung bestätigte die Straf- und Zivilklägerin, dass sie bisher die Wahrheit gesagt habe (pag. 674, Z. 26)