Darüber hinaus enthalten die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Beschreibungen diverser eigener psychischer Vorgänge. So führte sie etwa aus, dass es ihr nicht gut gehe und sie sich schmutzig, hässlich und depressiv fühle (pag. 69, Z. 43), sie traurig und schockiert gewesen sei und geweint habe (pag. 72, Z. 177 f., pag. 73, Z. 251, pag. 74, Z. 262) sowie wie sie nach dem letzten Vorfall weinend zu Hause eingetroffen sei (pag. 78, Z. 145 f.). Anhand der Aussagen der Straf- und Zivilklägerin wird denn auch deutlich, dass sie sich wegen ihrer Familie in einer grossen Abhängigkeit vom Beschuldigten fühlte (Kredit des Vaters, pag. 69, Z. 55, Übernahme Betreibungen des Bruders, pag.