16 habe, er weder Lebenslauf noch Bewerbung habe sehen wollen und ihr erklärt habe, dass er schon vor vier Jahren von ihrem damaligen Arbeitgeber gehört habe, sie sei eine «super Arbeiterin» (pag. 69 f., Z. 55 ff.). Ferner gab sie auch zu Protokoll, wie der Beschuldigte ihr bei ihm zu Hause die Kinderzimmer habe zeigen wollen, sie gemeinsam einen Kaffee getrunken und die Becher anschliessend im Abfall entsorgt hätten (pag. 73, Z. 218 ff.). Darüber hinaus enthalten die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Beschreibungen diverser eigener psychischer Vorgänge.