77, Z. 65 ff.). In gleich detaillierter Weise schilderte sie auch den letzten Vorfall im Büro des Beschuldigten, wo er sie mit beiden Händen an ihrem Gesäss gepackt und zu sich herangezogen sowie sich zu ihr gebeugt und sie auf den Mund geküsst habe. Wie er sie danach festgehalten und sie am Hals geküsst, sie fest an sich gepresst, auch ihre Brüste berührt und gefragt habe, ob sie ihn spüre. Damit habe er sein Glied gemeint. Die ganze Zeit über als er sie an sich gepresst habe, habe er ihren Hals und ihr Dekolleté geküsst. Als er sie losgelassen habe und sie das Büro habe verlassen wollen, sei er von hinten gekommen und habe sie mit seinen Armen umfasst.