Oder wie der Beschuldigte ihr an ihrem Arbeitsplatz etwas habe erklären wollen und ihr einen Kuss auf den Mund gegeben habe. Sie schilderte nicht nur den eigentlichen Übergriff, sondern auch den darauffolgenden Gesprächsverlauf, was das solle, was passiere, wenn das jemand sehe und wie der Beschuldigte ihr geantwortet habe, dass sie ihm viel wichtiger sei als alles andere (pag. 76, Z. 47 ff.). Nur kurz darauf schilderte die Straf- und Zivilklägerin eindrücklich den Vorfall im L.________, als sich der Beschuldigte während der Fahrt zu ihr gebeugt, ihr mit seiner rechten Hand zwischen die Beine gefasst und seine Hand an ihren Intimbereich gedrückt habe (pag. 77, Z. 65 ff.).