77, Z. 87 f.) zu Protokoll gab. Sie führte etwa aus, wie der Beschuldigte bei ihm zu Hause ihre Hände gepackt und anschliessend mit seinen beiden Händen ihr Gesicht umfasst habe. Wie er weiter mit der rechten Hand ihren Hinterkopf gepackt, sie an sich herangezogen und ihr einen Kuss auf die Lippen gedrückt habe und wie der Beschuldigte später im Lift eine Hand von ihr gepackt, zu seinem Schritt geführt und mit ihrer Hand über der Hose über sein Geschlecht gefahren sei (pag. 73, Z. 237 ff.). Oder wie der Beschuldigte ihr an ihrem Arbeitsplatz etwas habe erklären wollen und ihr einen Kuss auf den Mund gegeben habe.