Daher hat die Kammer in ihrer Würdigung das Augenmerk auf die im Verfahren gemachten Aussagen der beteiligten Personen, beginnend mit der Straf- und Zivilklägerin, zu richten. Die Urteilsbegründung der Vorinstanz ist ausführlich und detailliert ausgefallen. Es kann vorweggenommen werden, dass sich die Kammer in vielen Punkten den Argumenten der Vorinstanz anschliesst und auf die sorgfältig zitierten Aussagen und deren Würdigung verwiesen werden kann. Gerade die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin anlässlich ihrer Einvernahmen bei der Polizei imponieren durch zahlreiche Realkennzeichen.