Die sexuellen Belästigungen hätten bei ihr zu einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung geführt und die Erinnerungen an die sexuelle Ausbeutung aus der Kindheit seien reaktiviert worden. Sie sei depressiv, suizidal und zeige Anzeichen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Nach den Vorkommnissen sei die Straf- und Zivilklägerin wegen Depressionen und Suizidalität stationär psychiatrisch behandelt worden. Dem Kurzbericht von lic. phil. G.________ vom 10. Juli 2019 (pag. 584 f.) lässt sich zusammengefasst entnehmen, dass die im ersten Bericht geschilderten Symptome unverändert seien und ein Klinikaufenthalt in Betracht gezogen werden müsse.