Er habe sie z.B. im Auto zwischen den Beinen berührt. An einem anderen Tag habe er sie im Büro belästigt (hastige Berührungen), als würde er spassen. Weiter habe er versucht, sie bei der Arbeit unter der Kleidung zu berühren (Bauchbereich, Unterleib), als sie habe gehen wollen. Tatsache ist, dass die Straf- und Zivilklägerin gegenüber Dr. med. O.________ Übergriffe durch den Beschuldigten angesprochen hat. Wann diese erstmals erwähnt und was diesbezüglich genau geschildert wurde, lässt sich dem relativ kurz gefassten Bericht nicht entnehmen. Dem Bericht von lic. phil. G.________ vom 17. Juli 2018 (pag.