Wenn ein Opfer sich sodann nicht wehren dürfe, könne es seine Rechte nie wahrnehmen. Aus den Chatnachrichten sei weiter erkennbar, dass die Straf- und Zivilklägerin bei weitem nicht so viel und auch ganz anders geschrieben habe als der Beschuldigte. Sie sei in der Anstellung geblieben, weil sie sich für ihre Familie einen Kredit erhofft und der Beschuldigte sich auch immer wieder entschuldigt habe. Er habe sich ja auch nicht immer daneben verhalten. Nach dem schlimmsten Vorfall sei sie dann aber nicht mehr zur Arbeit gegangen. Insgesamt seien die Aussagen der Straf- und Zivilklägerin glaubhaft und diejenigen des Beschuldigten nicht (pag.