So behaupte er, die Straf- und Zivilklägerin und Frau N.________ hätten das Arbeitsklima vergiftet, die Straf- und Zivilklägerin sei betrunken gewesen und habe ihn küssen wollen, sie habe seine Hand genommen und auf ihren Oberschenkel gelegt. Neben den Gegenangriffen würden die Übergriffe vom Beschuldigten verharmlost werden. Er stelle die Straf- und Zivilklägerin auch hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung schlecht dar. Hier müsse man sich aber fragen, weshalb er sie dann nicht in der Probezeit entlassen habe.