10 geschildert, wie sich der Beschuldigte jeweils entschuldigt habe. Dies sei auch der Grund, weshalb sie nicht einfach davongelaufen sei. Sie sei weiter ehrlich respektive authentisch gewesen und es würden sich keine Aggravierungstendenzen zeigen. Ihre Aussagen würden sich sodann durch die eingereichten Chatnachrichten bestätigen lassen. Die Initiative, das Drängen und Werben sei klar vom Beschuldigten ausgegangen. Er nenne sie mehrfach «Liebling» und entschuldige sich auch mehrmals. Hinzu würden die Aussagen von Frau N._____