Der erste Übergriff vom März 2016 sei nicht angeklagt worden, weil der Strafantrag zu spät gestellt worden sei. Wenn die Straf- und Zivilklägerin den Beschuldigten zu Unrecht hätte belasten wollen, so hätte sie den Strafantrag wohl früher gestellt. Die erste Befragung sei sodann in zwei Teilen abgelaufen und habe sechs Stunden gedauert. Am Freitag sei die Einvernahme unterbrochen und erst am Montag darauf fortgesetzt worden. Dass die Fortsetzung nicht bereits am darauffolgenden Tag stattgefunden habe, sei wohl eher auf die Polizei als auf die Straf- und Zivilklägerin zurückzuführen.