Es sei weiter davon auszugehen, dass sie sich anders verhalten hätte, wenn die Übergriffe vom 22. März 2016 tatsächlich stattgefunden hätten. Sie habe aber einfach weitergearbeitet und zugelassen, dass sie mit dem angeblich übergriffigen Chef alleine sei, habe sich herumfahren lassen bzw. sei immer wieder in das Auto eingestiegen und sei in seine Wohnung gegangen. Seltsam sei auch, dass die Straf- und Zivilklägerin ihre Schwester und die beste Freundin dem angeblich übergriffigen Chef habe aussetzen wollen.