Es müsse berücksichtigt werden, dass die Straf- und Zivilklägerin dadurch ein grosses Interesse habe, den Beschuldigten einer strafrechtlichen Verurteilung zuzuführen. Wenn diese ferner geltend mache, sie sei aufgrund der angeblichen Übergriffe stark traumatisiert, so sei festzuhalten, dass sie die Verfahren selber angestrengt habe und zumindest das Zivil-