b) begangen ca. im April 2016 auf der Autofahrt von Zürich nach Bern, I.________(Strasse), zN von C.________ Während einer Autofahrt griff A.________, der auf dem Beifahrersitz sass, C.________, welche den Personenwagen lenkte, zwischen die Beine und presste seine Hand über der Hose an ihren Genitalbereich. C.________ packte die Hand von A.________ und drückte sie weg. c) begangen ca. im April 2016 in Bern, I.________(Strasse), zN von C.________ A.________ ging in den Büroräumlichkeiten der H.________ AG zum Arbeitsplatz von C.________, um ihr etwas zu erklären, und küsste sie auf den Mund.